Auf der VDST-Sektionssitzung wurde folgende Änderung der Wettkampfordnung beschlossen:
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4.2.
Damen UWR Eine Spielerin kann nur für eine Damenmannschaft spielberechtigt sein. Das bedeutet, das diese Spielerin in keiner anderen Damen-Liga, also weder in einem anderen Spielbetriebsbereich noch in der Liga einer anderen Nation spielberechtigt sein darf. Die Spielberechtigung für eine andere Mannschaft in einer Herren-Liga, bleibt hiervon unberührt.
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Diese Regelung betrifft alle Damen, die in der deutschen Damenliga spielberechtigt sind und ebenfalls in einer anderen nationalen Damenliga spielen möchten.
Dies ist nicht mehr zulässig und würde schlimmstenfalls mit Disqualifikation in der deutschen Damenliga enden.
Diese Regel gibt es für die Herren schon länger und stellt nur eine Gleichstellung dar.