Hannes

Was wurde aus der Einverständiserklärung des Spielers?

von Hannes

Seit dem letzten Beitrag zum Thema Anti-Doping beim Unterwasser Rugby haben sich ein paar interessante Dinge ergeben.

Zum einen hat die NADA am 02.11.2007 eine Pressemitteilung veröffentlicht, in der sie bekanntgibt, dass zum 01.01.2008 das Deutsche Sportschiedsgericht seine Tätigkeit aufnimmt. Für uns UWR Spieler bedeutet das, dass Doping-Verstöße in Zukunft vor einem deutschen Gericht verhandelt werden können, sofern sich der VDST das will. Der umstrittene vierte Absatz der Einverständniserklärung dürfte dadurch hoffentlich bald entschärft werden. In jedem Fall ist der Court of Abitartion for Sports (CAS) in Lausanne aber weiterhin befugt, Entscheidungen in Dopingstreitigkeiten des Deutschen Sportschiedsgerichtes zu überprüfen.

Der DUC Hamburg hat einen schriftlichen Protest bei Herrn Michael Frenzel vom Fachbereich Recht und Versicherungen im VDST e.V. eingereicht. Die Kritikpunkte sind im Wesentlichen: Unklare Formulierung von Punkt 1, eine hohe Komplexität für den Einzelnen, ein wesentlicher Eingriff in die Persönlichkeitsrechte durch das namentliche Veröffentlichen von Doping-Sündern, sowie eine unangemessene Benachteiligung des VDST-Mitgliedes durch den Gerichtsstandes in der Schweiz.
Herr Frenzel sieht jedoch keinen Grund für eine Stellungnahme. Die ganze Geschichte findest Du im relativ jungen Forum der UWR Liga Nord.

Und schließlich verkündet Sektionsleiter Rüdiger Hüls in einer E-Mail vom 23.11.2007 dass die Abgabe der Einverständniserklärung nicht weiter als Vorraussetzung für die Lizenzerteilung angesehen wird. Im Falle einer Dopingkontrolle habe man aber genau diese dann doch zu unterschreiben, andernfalls würde die Kontrolle als positiv gewertet. Außerdem bedauert er die teilweise unsachliche Diskussion, die nicht nur ein schlechtes Licht auf unsere Sportart wirft, sondern auch den Kampf um Fördermittel nicht einfacher macht.

Eine große Erleichterung stellen sicher auch die Gesetzesänderungen dar, die vorsehen dass Medikamente die verbotene Substanzen enthalten demnächst gekennzeichnet werden müssen.

Die Mail von Rüdiger:

Hallo UW-Rugby-Gemeinde,

wir haben zum Thema „Einverständniserklärung des Sportlers“ unsere Position wie folgt verändert:

Die Einverständniserklärung des Sportlers ist nicht mehr Voraussetzung für die Erteilung einer Spielberechtigung einer Spielerin / eines Spielers.
Wir hatten diese Erklärung als Information angesehen. Wir wollten bei diesem sehr sensiblen Thema aber sicher gehen, dass jede Sportlerin / jeder Sportler diese Information erhält, um positive Doping-Kontrollen zu verhindern.

Unverändert bleibt, dass im Spielbetrieb des VDST (Gültigkeitsbereich der WKO UWR VDST) Dopingkontrollen möglich sind.
Im Falle einer Dopingkontrolle hat die Spielerin / der Spieler dann diese schriftliche Erklärung abzugeben. Ggf. vorhandene TUEs und/oder ATUEs sind dann vorzulegen.
Die Nichtabgabe dieser Erklärung bei einer Dopingkontrolle führt dazu, dass die Kontrolle als Positiv bewertet werden muss. Dies sind allgemeine Bedingungen der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) sowie der Nationalen Anti-Doping-Agentur (NADA). Die Sportler im Flossenschwimmen und Orientierungstauchen haben diese Bedingungen seit langem akzeptiert. Spitzensportler in Olympischen Sportarten sind noch weit restriktiveren Auflagen unterworfen.

Bei der Diskussion wurde häufig auch angeführt, dass Verstöße von Sportlerinnen und Sportlern gegen die Anti-Doping-Bestimmungen (AD-Bestimmungen) strafrechtliche Konsequenzen habe. dies ist nicht der Fall. Verstöße von Sportlern gegen die AD-Bestimmungen werden in Deutschland durch die Sportgerichtsbarkeit der Sportverbände sanktioniert. Der DOSB und die Bundesregierung vertreten zu diesem Punkt die aufgezeigte Position. Die in diesem Jahr beschlossenen Gesetze zum Kampf gegen das Doping richten sich gegen das Umfeld von Sportlern um Handel bzw. Versorgung von Sportlern mit verbotenen Substanzen strafrechtlich verfolgen zu können. Es handelt sich hierbei schwerpunktmäßig um einen Verschärfung des Arzneimittelrechts, bei der der Besitz von nicht geringen Mengen – diese Mengen sind für die einzelnen Wirkstoffe definiert – von vebotenen Wirkstoffen unter Strafe gestellt wird. Weiterhin müssen zukünftig Medikamente, die Wirkstoffe enthalten die auf der Verbotsliste stehen gekennzeichnet werden. Das Gesetz wurde durch den Bundesrat abschließend am 21.09.2007 beraten. Die Dokumente dazu sind im Downloadbereich des Deutschen Bundestages und des Bundesrates abgelegt.

Die ganze Diskussion zu den möglichen Dopingkontrollen einschließlich der Einverständniserklärung wurde leider teilweise unsachlich geführt. Dabei kam es auch zu verbalen oder schriftlichen Attacken bis hin zu Beschimpfungen und Beleidigungen – auch unseres Präsidenten. Unser Präsident ist Pro-Leistungssport. Bei derartigen Vorgehensweisen muss sich aber die Frage gestellt werden: Wie lange noch?
Diese Art mit dem Thema umzugehen hat sicherlich nicht zur Verbesserung des Ansehens unserer Sportart UW-Rugby im speziellen und dem Leistungssport im VDST im allgemeinen im Präsidium beigetragen – und dies ist sicherlich eine sehr positive Formulierung.
[…] Durch die Streichung der BMI-Mittel bestreitet der VDST derzeit den kompletten Etat aus eigenen Mitteln. Wir reden hier vom größten Einzeletat im VDST, einem sechsstelligen Betrag. UW-Rugby z.B. hat in diesem Jahr einen Etat von weit über […] gehabt und wir werden im nächsten Jahr […] den – für ein Jahr ohne große internationale Wettkämpfe – höchsten Etat seit Jahren haben.
Derartige o.a. Feststellung sind „Wasser auf die Mühlen“ derer die den Leistungssportetat reduzieren wollen.

Der VDST strebt selbstverständlich an, wieder in die BMI-Förderung zu kommen. Dazu müssen wir u.a. aber auch Maßnahmen gegen das Doping ergreifen. Wer in der heutigen Zeit nicht beim Anti-Doping mitmacht, verliert schnell jegliche stattliche Förderung.
Abschließend noch eine Information die vielleicht nicht allen bekannt ist: Im August 2006 wurde die Sportart UW-Rugby vom DOSB als förderungswürdige Sportart anerkannt. Dies sollten wir auf keinen Fall verspielen.
Dieses Schreiben wurde in Abstimmung mit dem Fachbereichsleiter Wettkampfsport im VDST erstellt.

Mit sportlichen Grüßen

Rüdiger Hüls
Sektionsleiter UWR im VDST

Quellen: Rüdiger Hüls, NADA, Forum der UWR Liga Nord

Hannes

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