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Ball vorlegen - Regelwerk (8 Beiträge)

  1. elmar
    Mitglied
    63 Beiträge

    Hallo zusammen,

    eine Fachfrage: Ich habe gehört, dass "sich den Ball vorlegen" nicht mehr erlaubt ist, korrekt? Beziehungsweise, wenn ich den Ball habe, mich jemand festhält am Bein, darf ich mir nicht den Ball vorlegen, der/die andere lässt mich los und ich kann weiter? Ich habe mir das Regelwerk auf der VDST-Seite angeschaut, aber das dortige Regelwerk ist von 2016 .. und ich finde da auch keinen Hinweis auf diese Regel. Kann mir da jemand weiterhelfen?

    Grüße und merci,

    Elmar

    vor 4 Jahre veröffentlicht # Antworten
  2. elmar
    Mitglied
    63 Beiträge

    Gerade gesehen, dass es da einen alten Thread dazu gab..vor neun Jahren. Daher vielleicht doch nicht verkehrt, die Frage noch mal zu stellen..

    vor 4 Jahre veröffentlicht # Antworten
  3. keyhan
    Mitglied
    170 Beiträge

    Afaik gibt es diesbzgl. keine konkrete Stelle im Regelwerk. Weder beim VDST (2016) noch bei der CMAS (2019).
    Woher kommt die Annahme, dass "sich den Ball vorlegen" offiziell erlaubt oder verboten sei? Der Abschnitt Halten/Holding (5.13) lässt diese Interpretation imo nicht zu, denn die Stelle ist vom Wortlaut her (national als auch international) unmissverständlich.

    vor 4 Jahre veröffentlicht # Antworten
  4. keyhan
    Mitglied
    170 Beiträge

    Mal davon abgesehen, dass Ballbesitz bzw. -kontrolle je nach Schiri unterschiedlich ausgelegt wird.

    vor 4 Jahre veröffentlicht # Antworten
  5. elmar
    Mitglied
    63 Beiträge

    okay. Das bedeutet eigentlich, dass das Vorlegen erlaubt ist, oder? Ich meine, in dem Moment, wo ich den Ball vorlege, kontrolliere ich ihn nicht mehr. D.h. jemand anderes darf mich dann auch nicht mehr festhalten.

    vor 4 Jahre veröffentlicht # Antworten
  6. keyhan
    Mitglied
    170 Beiträge

    Naja, genau das kann eben (je nach Situation) unterschiedlich ausgelegt werden.

    Wenn du dich also diesbzgl. an irgendwas orientieren willst, dann würde ich es wie folgt formulieren:
    - Die meisten sind sich (hoffentlich) darin einig, dass man einen Spieler beim Kontern nicht weiter am Bein festhalten darf, wenn dieser einen klaren (weiten) "Placebo-Pass" nach vorne (quasi ins Leere) spielt, weil man damit eindeutig den Ballbesitz aufgibt (ganz egal wie die Situation kurz danach aussehen mag).
    - Man kann/darf sich nicht darauf verlassen, dass ein Festhalten vom Gegner abgehupt wird, wenn man sich den Ball (beispielsweise) nur von der einen zur anderen Hand vorlegt/zuspielt oder so nah ablegt, dass der Ballbesitz nicht eindeutig aufgegeben wurde.

    Früher gab es wohl eine Stelle im Regelwerk, wo diese Problematik behandelt wurde.
    Ist grundsätzlich auch eher eine fiktive Grenze und es liegt wohl oder übel im Auge des Betrachters/Schiris was nun schlussendlich als Halten durchgeht und was nicht. Aber je klarer der "Pass" erfolgt (und damit der Ballbesitz geopfert wird), desto eher sollte man sich darauf verlassen können, dass es ein gegnerisches Festhalten auch abgehupt wird.

    vor 4 Jahre veröffentlicht # Antworten
  7. Torte
    Mitglied
    369 Beiträge

    An sich eine total spannende Frage, die bei Schiedsrichtern viel zu wenig behandelt wird.

    Nehmen wir an wir übernehmen Keyhans Auslegung.
    Du schwimmst einen Konter - du wirst festgehalten - wirfst den Ball ersichtlich 2m nach vorne - der andere hält weiter fest.

    Wie lautet die Strafe dafür =)

    IM Rugby wird viel zu wenig das taktische Foul gepfiffen.
    Ich kann 2m vom Tor entfernt quasi jede Angriffentstehung mit Festhalten unterbinden - und erhalte lediglich einen Freiwurf - maximal ne Verwarnung wegen Halten.
    Die daraus resultierende Chance wird meist ignoriert.

    Erfahrung dazu:
    Auf Top Niveau wird sowas recht zimperlig gehalten.
    Das Spiel soll recht wenig unterbrochen werden.
    Wenn einer an dir dran ist und du den Ball wegwirfst, kann es gut sein, dass sich derjenige an dir selbst abdrückt um an den Ball zu kommen - das wird als Zweikampfverhalten gewertet.
    Pauschale Antwort wird es nicht geben.

    Theoretiker werden sagen:
    Das muss man hupen und sehen

    Praktiker werden sagen:
    Das geht zu schnell und lassen wir laufen solange es net klar ist

    Erfahrung wird sagen:
    Mach dich frei oder gib mehr Gas - und hör auf zu heulen =D

    Mich würde aber die Schiedsrichter Sicht interessieren.
    Die halten sich leider gerne bedeckt bei solchen Threads

    vor 4 Jahre veröffentlicht # Antworten
  8. Rocky
    Mitglied
    21 Beiträge

    Hey alle zusammen,
    Dank elmar hab ich mir mal das "alte thema" durchgelesen.

    Ich glaube mich zu erinnern, an der letzten B-Schiriauffrischung genau das (unten angehänter kommentar von paddy) so gesagt bekommen zu haben.

    Gerne kann auch mal ein A-Schiedsrichter was dazu sagen ;-)

    Kommentar von Paddy:
    Also, hier das Update:
    Ich war gestern auf der Schiedsrichterfortbildung West in Duisburg-Wedau und habe dort folgende Auskunft bekommen:

    1. Es ist richtig, dass der Satz zum "Vorlegen" so wie er im alten Regelwerk drinstand, im neuen Regelwerk nicht mehr vorkommt.

    2. Es gibt aber einen Beschluss der A-Schiedsrichter, dass das trotzdem im Prinzip weiterhin so gehandhabt werden soll.

    Konkret wurde vorgeschlagen, die "Möglichkeit zur verzögerten Entscheidung" (wie im neuen Regelwerk explizit beschrieben) zu nutzen und in einem Fall von "Vorlegen" nicht sofort abzupfeifen, sondern dem angreifenden Spieler die Möglichkeit zu geben, innerhalb einer angemessenen Reaktionszeit (liegt im Ermessen des Unterwasserschiris) den dann nicht mehr ballführenden Spieler loszulassen. Erst wenn dieser weiterhin ohne Ball festgehalten wird, soll ein Freiwurf gegen den angreifenden Spieler wegen Haltens ohne Ball gegeben werden. Sprich: wenn der angegriffene Spieler den Ball nur kurz loslässt und sofort wieder aufnimmt, muss er zwischendrin auch nicht losgelassen werden. Im Prinzip wird die alte Regel also weiterhin angewendet, auch wenn sie so nicht mehr explizit im Regelwerk steht.

    Nochmal zur Klarstellung: Das betrifft natürlich nur Fälle, in denen der ballführende Spieler den Ball "in Reichweite" behält, also z.B. den Ball in Grundnähe direkt vor sich auf den Boden legt. Wenn er sich den Ball weiter vorlegt, also 1-2 Meter nach vorne wegspielt, muss er auch losgelassen werden, weil er nicht mehr als Ballführender Spieler betrachtet werden kann. Ist aber in der Praxis keine besonders erfolgversprechende Strategie, da beim weiten Vorlegen die Chance groß ist, dass ein anderer Spieler leichter an den Ball rankommt. Aber auf das ursprüngliche Szenario (Konter) bezogen, müsste der Angreifer den Spieler loslassen, wenn er sich den Ball weit vorlegt. Es hindert ihn aber natürlich keiner daran, sich den Ball selbst zu holen, falls er schneller ist oder sonst sobald der angegriffene den Ball wieder aufnimmt, ihn wieder festzuhalten....

    Hoffe, das trägt ein bisschen zur Aufklärung bei.
    Grüße, paddy

    vor 4 Jahre veröffentlicht # Antworten

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