Also um da mal Klarheit zu schaffen folgendes:
Zur Teilnahme am CC muss man für die, beim CC spielende Mannschaft spielberechtigt sein. *1
Das wird durch mehrere dinge überprüft: Spielerpass, CMAS-License.
Nicht mehr und nicht weniger.
Nun hat aber das mitspielen auf dem CC Auswirkungen auf den Ligabetrieb.
Beispiel: Spieler spielt in der Liga bei Hannover und beim CC bei Bamberg.
Geht für den (deutschen) Ligabetrieb nicht. Hat die Disqualifikation in der Liga zur Folge.
Die Teilnahme beim CC bleibt davon unberührt, solange *1 erfüllt ist.
In anderen Ländern ist möglich in mehreren Mannschaften zu spielen. Dies ist ein Problem der deutschen Liga..
Für den oben genannten Fall einer Spielerin ist zu prüfen ob sie tatsächlich bei zwei Mannschaften gemeldet ist.
1. Ligabetrieb Deutschland
2. ausländische Mannschaft beim CC (mit Spielberechtigung)
Wenn beides erfüllt ist müsste diese Spielerin für den Ligabetrieb disqualifiziert werden. Hat u.U. auswirkungen auf die Ligamannschaft.
Eine Disqualifikation beim CC ist nach 2. nicht möglich.
Einheitliche Regelungen sind nicht möglich, da die jeweiligen nationalen Ligaregeln (soweit überhaupt vorhanden) eines jeden Landes gelten. Wie jedes Land den nationalen Meister ermittelt ist deren Sache.
Der CC ist die Liga der nationalen Meister. Deshalb müssen die nationalen Regeln mit berücksichtigt werden.
Ich stehe für weitere Diskussionen zur Verfügung bitte auch unter championscup@uwr24.de mailen.
Gruß
Winne
vor 16 Jahre veröffentlicht
#
Antworten