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Totschlags-Vorwurf beim Wasserball (8 Beiträge)

  1. WUAF
    Mitglied
    61 Beiträge

    Es war ein Foul mit beinahe tödlichen Folgen: Während eines Wasserballspiels in den Niederlanden sollen zwei Schwestern eine Gegnerin so lange unter Wasser gedrückt haben, bis diese fast ertrank. Vor Gericht zeigen sich die Frauen nun uneinsichtig.

    >> http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,654937,00.html

    Frei zur Diskussion!

    Sollten wir bei jedem Turnier eine Polizei-Streife dabei haben.....? ;-)

    vor 15 Jahre veröffentlicht # Antworten
  2. scotti
    Mitglied
    335 Beiträge

    Was willst Du diskutieren, Spinner gibt es in jeder Sportart!

    vor 15 Jahre veröffentlicht # Antworten
  3. Torte
    Mitglied
    369 Beiträge

    Folgenden Satz finde ich am besten:
    ,,Ein gegnerisches Tor soll die beiden blonden Frauen laut Staatsanwaltschaft so in Rage gebracht haben, dass sie sich kurzerhand die Torschützin schnappten und unter Wasser drückten. ''

    -> was tut es zur Sache dass die beiden Frauen blond waren?
    Ich denke dass sollte das wahre Thema der Diskussion werden ;)

    vor 15 Jahre veröffentlicht # Antworten
  4. winne
    Mitglied
    525 Beiträge

    Üblicherweise werden Ansinnen, ein Sportergebnis nachträglich durch den Staatsanwalt zu bearbeiten, zurückgewiesen.
    Jeder Sportverband hat für solche Verstöße ein umfassendes Regelwerk. Außerdem wissen alle beteiligten Sportler worauf sie sich einlassen. Jeder Sport birgt gewisse Gefahren, die man bereit sein muss einzugehen. Das ist das Risiko was man eingeht. Das nennt man auch allgemeines Verkehrsrisiko. Beim Wasserball ist es üblich, wenn auch nicht erlaubt, den Gegner unter Wasser zu drücken. Dieses Risiko geht jeder ein, der Wasserball spielen will.
    In dem beschrieben Fall ist offensichtlich etwas mehr passiert als nur ein grober Regelverstoß. Das hat der Sportverband erkannt und entsprechend gehandelt.
    Weitere Maßnahmen durch ein externes Gericht werden mit Sicherheit geringere Strafen als außerhalb des Sports üblich, verhängen. Wenn überhaupt eine Verurteilung stattfinden wird. Der Fall ist nicht aus Deutschland.

    Für Unterwasserrugby hätte es fatale Folgen, wenn für jeden kleinen oder größeren Tritt man damit rechnen müsse, verklagt zu werden (ja ja ich weiß jetzt schon was kommt).

    Aber das ist genau das was es nicht geben darf. Ein Spielergebnis durch den Staatsanwalt herbei zu führen.

    Ich glaube W... ist schon öfters mal unter Wasser gedrückt worden und hatte in diesem Zusammenhang dann einen Panikanfall. Müssen wir jetzt alle Angst vor dem Staatsanwalt haben ?

    Ich lach mich tot, Boxen mit dem Staatsanwalt in der Jury.

    vor 15 Jahre veröffentlicht # Antworten
  5. frank78
    Mitglied
    11 Beiträge

    Glaubt man den alten Geschichten, gab es im deutschen UWR schon mindestens einen Zivilprozess. Und zwar nicht in der Sektion, in der der unglaubliche W... spielt.

    vor 15 Jahre veröffentlicht # Antworten
  6. winne
    Mitglied
    525 Beiträge

    Quelle:http://www.sportrecht.org/einfuehrung.htm
    ...
    Daher gewährt der Staat dem Sport das Recht, seine Angelegenheiten im Rahmen des staatlichen Rechts selbst zu regeln. So sind etwa - vor allem bei Kampfsportarten - typische Körperverletzungen von der staatlichen Rechtsordnung hinzunehmen und führen daher nicht zu Schadensersatzansprüchen;
    ...
    Die entscheidende Abgrenzung für die Pflicht und die Befugnis des staatlichen Rechts, in die inneren Belange des Sports einzugreifen, liegt also darin, unter Beachtung des Sport-typischen einer jeden Sportart die Rechte der Be­teiligten zu schützen.
    ...
    Soweit der Sport mit dritten Personen in Berührung kommt, die weder vereinsrechtlich noch vertraglich an das Verbandsrecht gebunden sind, gilt allein das allgemeine staatliche Recht.

    vor 15 Jahre veröffentlicht # Antworten
  7. Torte
    Mitglied
    369 Beiträge

    eigentlich ist es schon interessant was die wasserball so unterwasser alles treiben ;)
    http://www.youtube.com/watch?v=wYHU4F2dLAc

    vor 15 Jahre veröffentlicht # Antworten
  8. winne
    Mitglied
    525 Beiträge

    Hier das Urteil
    Arbeitsstrafen für holländische Schwestern
    Zwei des versuchten Totschlags angeklagte holländische Wasserballerinnen sind mit Arbeitsstrafen und der Zahlung eines Schmerzensgeldes davon gekommen. Die Schwestern standen in der niederländischen Stadt Almelo vor Gericht, weil sie angeblich versucht hatten, eine Gegenspielerin aus Rache für ein Gegentor zu ertränken. Ein Richter wies den Vorwurf des versuchten Totschlags zwar zurück, rügte die Schwestern jedoch scharf wegen Misshandlung der gegnerischen Sportlerin und ordnete an, dass sie Sozialdienste von 60 sowie 120 Stunden leisten müssen.

    Quelle: Sportal.de

    vor 15 Jahre veröffentlicht # Antworten

Antwort

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