Üblicherweise werden Ansinnen, ein Sportergebnis nachträglich durch den Staatsanwalt zu bearbeiten, zurückgewiesen.
Jeder Sportverband hat für solche Verstöße ein umfassendes Regelwerk. Außerdem wissen alle beteiligten Sportler worauf sie sich einlassen. Jeder Sport birgt gewisse Gefahren, die man bereit sein muss einzugehen. Das ist das Risiko was man eingeht. Das nennt man auch allgemeines Verkehrsrisiko. Beim Wasserball ist es üblich, wenn auch nicht erlaubt, den Gegner unter Wasser zu drücken. Dieses Risiko geht jeder ein, der Wasserball spielen will.
In dem beschrieben Fall ist offensichtlich etwas mehr passiert als nur ein grober Regelverstoß. Das hat der Sportverband erkannt und entsprechend gehandelt.
Weitere Maßnahmen durch ein externes Gericht werden mit Sicherheit geringere Strafen als außerhalb des Sports üblich, verhängen. Wenn überhaupt eine Verurteilung stattfinden wird. Der Fall ist nicht aus Deutschland.
Für Unterwasserrugby hätte es fatale Folgen, wenn für jeden kleinen oder größeren Tritt man damit rechnen müsse, verklagt zu werden (ja ja ich weiß jetzt schon was kommt).
Aber das ist genau das was es nicht geben darf. Ein Spielergebnis durch den Staatsanwalt herbei zu führen.
Ich glaube W... ist schon öfters mal unter Wasser gedrückt worden und hatte in diesem Zusammenhang dann einen Panikanfall. Müssen wir jetzt alle Angst vor dem Staatsanwalt haben ?
Ich lach mich tot, Boxen mit dem Staatsanwalt in der Jury.
vor 15 Jahre veröffentlicht
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