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Schlagwörter: DM, Livestream, Video
Also mal langsam bevor hier alles durcheinander geht.
Der VDST hat vor einigen Jahren die Rechte zur Verwertung an eine Mediengesellschaft verkauft. Dabei geht es vor allem um die Videorechte. Der Vertrag bezieht sich dabei auch nur auf DMs des VDSTs. Der genaue Vertragstext ist mir auch nicht bekannt. Der VDST-Vorstand prüft zur Zeit ob eine Bekanntgabe des Vertragstextes möglich ist. Ich bemühte mich schon 1993 erfolglos um die Vertragsbedingungen.
Fakt ist, dass für eine DM die Rechte von der Sektion "zurückgekauft" werden müssen. In dem dann geschlossenen Vertrag ist dann geregelt was alles erlaubt ist und was nicht.
Für die UWR-DM hat sich Rüdiger die mühevolle Aufgabe gemacht den Vertrag mit der Mediengesellschaft abzuschließen. Ohne seine Vorarbeit hätten wir vermutlich kein Livestream.
Inzwischen übernimmt die Geschäftsstelle die Vertragsverhandlungen für die zukünftigen Veranstaltungen. Wolfgang Oehms ist dafür zuständig.
Mir liegt inzwischen ein Vertrag für die Jugend-DM im Flossenschwimmen vor. Da manchen wir auch eine Livesendung am 1.-3. Mai.
Der Rechteinhaber ist übrigens die Sportrechte-Agentur von ARD und ZDF.
Gruß
Winne
Alles klar, danke Winne für die Aufklärung.
Wie ist vor diesem Hintergrund dann die in den letzten Jahren häufig vorgekommene Videoaufzeichnung und anschließende Weitergabe des Filmmaterials an die Mannschaften bei den jeweiligen Herren-DMs zu werten? Das war der Fall bei den DMs 2002, 2005, 2006, 2008. War das nur "unter der Hand" möglich? Oder beschränkt sich die Rechtevergabe auf eine Liveübertragung?
Ich finde das einen wichtigen Punkt, denn wir wollen natürlich, um unser Spiel zu analysieren und zu verbessern, auch dieses Jahr wieder Videos von unseren Spielen haben, genau wie die anderen Mannschaften auch. Falls erforderlich, würden wir auch unsere eigene Anlage dafür aufbauen. Die Frage ist dann, ob wir das aufgrund des VDST-Vertrages überhaupt dürfen.
Felix
<<Falls erforderlich, würden wir auch unsere eigene Anlage dafür aufbauen. Die Frage ist dann, ob wir das aufgrund des VDST-Vertrages überhaupt dürfen.>>
Das kann ich dir nicht beantworten. Der Vertrag sieht so etwas nicht vor.
Gruß
Winne
Aufzeichnungen vom WE in Hannover.
Die Videos sind beim TC Hannover nachzufragen.
Klaus hat die Aufzeichnungen an den TC Hannover abgegeben.
Gruß
Winne
Das ist ja mal ein sehr spannendes Thema! Da gibt es tatsächlich jemanden, der Vermarktungsrechte an UWR-Spielen hat?! Ich glaub’s einfach nicht. Der 1. April ist doch schon vorbei.
Wenn ich das alles richtig verstanden habe, wurde der Vertrag mit dem VDST pauschal über alle VDST-Sportarten abgeschlossen, oder? Was will denn ARD oder ZDF mit diesen Rechten in Bezug auf UWR? Wenn die diese nicht wahrnehmen, müssen sie die wieder abgeben. Außerdem kann es nicht sein, daß der Veranstalter mit erheblichem Aufwand die Aufzeichnungen macht, und die Verwertung dieses Materials dann am Ende von einem Dritten reklamiert wird. Da muß doch was zurückfließen. Ist das der Fall, Winne? Fließt da Geld vom Rechteverwerter über den VDST zurück an denjenigen, der die Aufzeichnung macht? Im ürbigen muß entweder der Aufzeichnende von dem Vertragstext in Kenntnis gesetzt werden oder er steht in einem Auftragsverhältnis (möglichst bezahlt) zur Erstellung des Filmmaterials. Sonst ist das ganze wirkungslos. Das heißt, wer auch immer Aufzeichnungen von der DM macht, den Vertragstext jedoch nicht kennt, und solange ARD und ZDF selber ganz offensichtlich keine Verwertung planen, da sie keine eigene Berichterstattung vor Ort haben oder den Aufzeichnenden beauftragt haben, kann man das getrost selber veröffentlichen. Etwas anderes ist es, wenn ARD oder ZDF dem Aufzeichnenden Geld für das Filmmaterial gibt oder selber Aufzeichnungen macht. D. h. wenn die Sender auf Filmmaterial zurückgreifen, daß der Veranstalter erstellt hat, muß der Sender es extra bezahlen (nämlich die Arbeit und den Aufwand). Das fällt auf alle Fälle nicht in einen Vertrag, der über Verwertungsrechte geschlossen wurde.
Das ist jetzt mal meine bescheidene Rechtsauffassung. Aber ich muß dazu sagen, daß ich mit Urheberrechten und Verwertung doch schon meine eigenen Erfahrungen habe. Es könnten sich ja aber auch mal die zahreichen Rechtsgelehrten unter den UWR-Spielern zu Wort melden.
Im übrigen finde ich es sehr bedenklich, wenn derartige Vertragstexte geheim gehalten werden. Zumindest der Veranstalter sollte davon Kenntnis besitzen. Außerdem hat es auch etwas mit Transparenz und Korruptionsvermeidung zu tun, wenn einige Details, wie z. B. finanzielle Volumina, allgemein bekannt wären.
Schöne Grüße
Norbert
Es kann gut sein, dass das Unterwasser Rugby Forum trotzdem funktioniert.
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